Ingenieur- und Sachverständigenbüro Janz – Ihr Partner für die Prüfung elektrischer Anlagen im Rhein-Main-Gebiet und Unterfranken

“Feuer in Produktionsanlage!”, “Brand in Hotel!” – das liest und hört man leider immer wieder in Zeitungen und Radio. Die Feuerwehr muss zum Großeinsatz ausrücken und hinterher stellt sich oft heraus, Ursache war ein technischer Defekt. Um derartige Schäden zu verhindern, fordern Versicherungen und Gesetzgeber die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen durch Sachverständige. Und hier kommen wir ins Spiel! Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige prüfen wir seit über 45 Jahren Brandmeldeanlagen (BMA), Blitzschutzanlagen, elektrische Geräte, Maschinen usw.

Im Großraum Koblenz – Bad Kreuznach/ Mainz/ Wiesbaden – Darmstadt/ Worms sowie in der Region Fulda – Schweinfurt – Würzburg sorgen wir als zertifizierte Prüfer von elektrischen Anlagen für Brandschutz und Arbeitsschutz.

Warum ist ein regelmäßiger E-Check, eine VdS – oder Blitzschutzprüfung, etc. erforderlich?

Lebensgefährliche Stromstöße und Feuer werden häufig durch Schwachstellen und Mängel an elektrischen Anlagen verursacht. Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Brandschutz und Arbeitsschutz stehen hier an erster Stelle. Deshalb sind Sie gesetzlich verpflichtet wiederkehrende Prüfungen aller elektrischen Anlagen durchzuführen und so die Gefährdung Ihres Personals durch fehlerhafte Elektroanlagen zu minimieren. Doch auch wenn es nicht zu Personenschäden kommt, der Ausfall elektrischer Anlagen kann teuer werden. Produktionsstillstand durch technische Defekte und daraus folgende Lieferschwierigkeiten haben schon so manches Unternehmen in die Knie gezwungen. Regelmäßige Prüfungen der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durch Sachverständige können das verhindern.

Das Institut für Schadenverhütung
und Schadenforschung, IFS, hat 2018 ermittelt, dass ca. 31% aller Brandschäden durch Mängel in der Elektroinstallation verursacht werden. Tendenz steigend! Auf diese Weise verliert die deutsche Wirtschaft jährlich rund 500 Mio. Euro.
Brandschutz

In öffentlichen Gebäuden – Sonderbauten, wie z.B. Hotels, Kaufhäuser, Schulen, Kitas, Pflegeheimen oder Krankenhäusern, etc. sind die Anforderungen an den Brandschutz besonders hoch. Hier fordert die Bauaufsicht der Länder regelmäßige Prüfungen aller sicherheitsrelevanten Anlagen. Im Falle einer Gefährdungslage (z.B. Feuer) müssen diese Brandmeldeanlagen einwandfrei funktionieren, um eine rechtzeitige Warnung und Evakuierung von Besuchern und Bewohnern zu ermöglichen. Als Eigentümer oder Verwalter eines Sonderbaus sind Sie für die haustechnischen Anlagen und Sicherheitstechnik verantwortlich und müssen diese regelmäßig prüfen lassen. Kümmern Sie sich um den Brandschutz in Ihrem Sonderbau – unsere bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen BMA unterstützen Sie dabei gern!

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten und welche Vorteile haben Sie durch die wiederkehrenden Prüfungen Ihrer Elektroanlagen?

Betriebssicherheitsverordnung (§4 und §10) und Technische Regeln der Betriebssicherheit (TRBS 1201, 1203, 2131, etc.)Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Energiewirtschaftsgesetz (§49)Schutz Ihrer ortsveränderlichen und ortsfesten elektrotechnischen Anlagen durch regelmäßige Überprüfung der Funktionstüchtigkeit
Gebäude -, Feuer -, und Sachversicherungen (VdS – Prüfungen gefordert, Klausel 3602)Vermeidung von Betriebsausfallkosten, verursacht durch fehlerhafte Elektroanlagen, Maschinen und Geräte
Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3)aktiver Brandschutz durch Früherkennung von Risiken und Mängeln in der Elektrik
DIN VDE – NormenVersicherungsschutz durch Gebäude -, Feuer -, und Sachversicherer, die die von uns durchgeführten VdS – Prüfungen fordern (Angaben hierzu finden Sie in Ihrer Versicherungspolice)
Landesbauordnung, Technische Prüfverordnung, Sonderbauverordnungen und eingeführte technische Baubestimmungen des jew. BundeslandesGewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbes. Vorbeugung der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch; Gewährleistung der Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksamer Löscharbeiten im Brandfall