P10 Prüfung nach Baurecht (Landesbauordnung)
Im Rahmen der Landesbauordnung (LBO) sind sicherheitstechnische Anlagen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit zu prüfen. Diese Prüfungen dienen dem Schutz von Personen, der Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Wir führen baurechtlich vorgeschriebene Prüfungen an sicherheitsrelevanten elektrischen Anlagen und Systemen fachgerecht und normkonform durch. Dazu gehören insbesondere:
- Elektrische Anlagen (allgemeine Stromversorgung)
- Brandmeldeanlagen (BMA)
- Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Elektroakustische Anlagen (ELA / Sprachalarmierungsanlagen)
- weitere sicherheitstechnische Einrichtungen
Im Fokus steht die Überprüfung, ob die Anlagen ordnungsgemäß errichtet wurden, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und im Gefahrenfall zuverlässig funktionieren. Dabei werden sowohl die Dokumentation als auch die praktische Funktionsfähigkeit umfassend geprüft.
Unsere Prüfungen erfolgen gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften, technischen Regeln und Normen. Sie erhalten eine transparente Dokumentation sowie klare Aussagen zum Zustand Ihrer Anlagen und ggf. erforderlichen Maßnahmen.
So gewährleisten wir, dass Ihre sicherheitstechnischen Systeme im Ernstfall zuverlässig arbeiten und Ihr Objekt den baurechtlichen Anforderungen entspricht.